Um in einer Kirchgemeinde zum Abendmahl zugelassen zu werden, muss man normalerweise konfirmiertes Mitglied der Gemeinde sein. Was das genau bedeutet, wird sogleich erklärt.
Die Konfirmation hat hier eine andere Form als in der Schweiz. Die Konfirmanden sind meistens älter, nicht selten über 20 Jahre. Sie müssen vorne in der Kirche die Frage nach ihrem Glauben beantworten; man spricht darum von »Belijdenis«, Zeugnis. Was mich nun doch etwas erstaunt, ist, dass dieses eine Mal, dass jemand seinen Mund öffnet und »Ja« sagt, nur dieses eine Wörtchen, den Zugang zum Abendmahl frei macht, auch wenn dieses »Ja« zwanzig oder gar vierzig Jahre her ist. (Hier bin ich von den schweizerischen Kirchen beeinflusst, die das Abendmahl heutzutage jedem, auch den Kindern, öffnen.)
Noch etwas erstaunliches finde ich ferner: Wer in den Niederlanden von einer Kirche in eine andere umzieht, bekommt eine »Attestatie« auf den Weg. Darin bestätigt der Kirchgemeinderat, dass der Umziehende (getauftes oder konfirmiertes) Mitglied dieser Gemeinde ist und empfiehlt ihn der andern Gemeinde. Der Älteste Wim Brouwer fragte mich bei seinem Besuch also nach meiner »Attestatie«. Aber... dies ist in der Schweiz völlig unüblich; wenn ich dort umziehe und Kontakt mit einer Kirche suche, interessiert sich niemand für solche Papiere. Der Pfarrer wird mir schon glauben, was ich erzähle! (Glücklicherweise war es für Wim nicht schwierig, meine Geschichte zu glauben.)
Ich bin zwar konfirmiert, aber habe natürlich keine niederländische »Belijdenis« abgelegt, und ich habe auch keine »Attestatie« irgendeiner schweizerischen Kirche. Zuerst wurde ich darum der Gemeinde als Taufmitglied vorgestellt. Wie ich das Wort hörte, merkte ich: ich war einfach »Mitglied« meiner Kirche, kein Tauf- oder anderer besonderer Status. Das heisst aber hier »belijdend lid«. Schliesslich wurde ich doch zum Abendmahl zugelassen.
© 20. Juni 1998, David Jansen.